Stiftungszweck

  1. Zweck der Stiftung ist die Förderung der Pflege und Betreuung älterer und hilfsbedürftiger Menschen, insbesondere die Förderung des Betriebes und der Unterhaltung von Einrichtungen der stationären Altenpflege. Hierfür sollen vor allem die erhaltenen Ausschüttungen aus der Hofmann GmbH verwendet werden.
  2. Der Stiftungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:
    • 2.1. Anschaffung von Ausstattungen und Zuwendung finanzieller Mittel zur Förderung der Bequemlichkeit und des Wohlbefindens von Bewohnern und Mitarbeitenden;
    • 2.2. Unterstützungen jeglicher Art für die angemessene Förderung Auszubildender in der Altenpflege;
    • 2.3. Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen für Mitarbeitende, die der Altenpflege gewidmet sind.
  3. Weiterer Zweck der Stiftung ist die Wahrnehmung der Eigentümerrechte und -pflichten an der Hofmann GmbH.
  4. Die Stiftung verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ in der Abgabenordnung.
  5. Die Stiftung kann auch anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften, Anstalten und Stiftungen oder einer geeigneten öffentlichen Behörde finanzielle oder sachliche Mittel zur Verfügung stellen, wenn diese Stellen mit den Mitteln den Stiftungszweck nach Absätzen 1 und 2 erfüllen.